Vorweg für unsere Mandanten
Als Mandantin oder Mandant der KOST Steuerberatung müssen Sie nichts weiter veranlassen. Für alle Bescheide, die über unsere Empfangsvollmacht laufen, wendet sich das Finanzamt an uns und nicht an Sie. Ein digitaler Steuerbescheid ab 2027 landet dann in unserem Postfach, nicht in Ihrem. Sie müssen nichts in ELSTER einstellen und uns deswegen auch nicht anrufen.
Sollten Sie Ihren Steuerbescheid persönlich bekommen, beachten Sie bitte Folgendes:
Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereit. Wer sie weiter auf Papier haben möchte, muss das beantragen. Bisher lief es andersherum. Ohne ausdrückliche Einwilligung kam der Bescheid mit der Post.
Das Bundesfinanzministerium hat den Übergang mit Schreiben vom 13. August 2026 geregelt. Zwei Festlegungen daraus entscheiden, wie ein digitaler Steuerbescheid ab 2027 bei Ihnen ankommt. Eine früher verweigerte Einwilligung zählt nicht als Antrag auf Papier. Und die Einspruchsfrist knüpft nicht an die Benachrichtigungsmail an, sondern an die Bereitstellung im Portal.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 ist die elektronische Bekanntgabe der Regelfall. Eine Einwilligung brauchen Sie dafür nicht mehr (§ 122a Absatz 1 Satz 2 AO).
- Im Jahr 2026 bleibt alles beim Alten. Elektronisch bekannt gegeben wird nur, wer aktiv eingewilligt hat.
- Eine in ELSTER hinterlegte Nichteinwilligung ist kein Antrag auf postalische Bekanntgabe. Wer Papier will, muss den Antrag neu stellen.
- Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben, nicht mit dem Eingang der Benachrichtigungsmail (§ 122a Absatz 4 AO).
- Elektronisch läuft vorerst nur die Einkommensteuer, dazu Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide kommen weiter auf Papier.
Digitaler Steuerbescheid ab 2027: was sich ändert
Ab dem 1. Januar 2027 soll das Finanzamt Steuerbescheide nach § 122a Absatz 1 Satz 2 AO grundsätzlich zum Datenabruf bereitstellen, wenn die Erklärung elektronisch eingereicht wurde. Eine Einwilligung ist dafür nicht mehr nötig. Wer den Bescheid auf Papier möchte, stellt einen Antrag auf postalische Bekanntgabe.
2026 gilt noch die alte Einwilligung
Die Neufassung des § 122a AO gilt zwar schon seit dem 1. Januar 2026. Die entscheidende Soll-Regelung in Absatz 1 Satz 2 greift aber erst für Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden. So steht es in Artikel 97 § 28 Absatz 2 EGAO.
In diesem Jahr gehen Bescheide also nur an die Steuerpflichtigen elektronisch, die im ELSTER-Benutzerkonto aktiv eingewilligt haben, und an Bevollmächtigte, die für die jeweilige elektronische Vollmacht eingewilligt haben. Alle übrigen bekommen weiter Post.
Die Einwilligung können Sie auch 2026 noch erteilen.
Ab 1. Januar 2027 dreht sich die Regel um
Dann wird der elektronische Bescheid zum Regelfall, solange kein Antrag auf postalische Bekanntgabe vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Erklärung elektronisch übermittelt wurde, entweder von Ihnen selbst über ein Nutzerkonto der Finanzverwaltung oder über eine Empfangsvollmacht.
Es bleibt eine Soll-Vorschrift; einen Anspruch darauf, den Bescheid elektronisch zu bekommen, gibt es nicht.
Warum eine verweigerte Einwilligung nicht als Antrag zählt
Das BMF wird unter Tz. 4 seines Schreibens deutlich: Die bisherige und auch in 2026 noch hinterlegte Nichteinwilligung stellt keinen Antrag auf postalische Bekanntgabe im Sinne des § 122a Absatz 2 Satz 1 AO dar.
Wer in den vergangenen Jahren in ELSTER bewusst auf Papier bestanden hat, ist ab 2027 also nicht geschützt. Der alte Eintrag wirkt nicht als Antrag, und der Bescheid geht ins Portal.
Wer 2026 die Einwilligung verweigert hat,
hat damit noch keinen Antrag auf Papier gestellt.
Wann die Einspruchsfrist beim digitalen Steuerbescheid beginnt
Ein zum Abruf bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a Absatz 4 Satz 1 AO). Ab diesem Tag läuft die Einspruchsfrist von einem Monat nach § 355 Absatz 1 Satz 1 AO.
Die Benachrichtigung selbst löst die Frist nicht aus. Sie kommt am Tag der Bereitstellung per E-Mail, hat nach dem BMF-Schreiben aber nur noch Hinweisfunktion und ist nicht mehr Anknüpfungspunkt der Bekanntgabevermutung. Wann Sie die Mail lesen und wann Sie den Bescheid abrufen, ändert an der Frist nichts.
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Finanzamt stellt den Bescheid zum Abruf bereit | Montag, 8. März 2027 |
| Benachrichtigung per E-Mail | Montag, 8. März 2027 |
| Bescheid gilt als bekannt gegeben | Freitag, 12. März 2027 |
| Einspruchsfrist endet | Montag, 12. April 2027 |
Öffnen Sie das Postfach erst Ende März, sind gut zwei Wochen der Frist bereits verbraucht. Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag, endet sie erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Absatz 3 AO).
Wir empfehlen deshalb, die Benachrichtigungen an eine Adresse zu leiten, die werktäglich gelesen wird, und nicht an ein Sammelpostfach.
Wer 2027 weiter Post vom Finanzamt bekommt
Die Umstellung erfasst 2027 längst nicht alle. Das Finanzamt gibt weiterhin postalisch bekannt:
- an Steuerpflichtige ohne aktives ELSTER-Nutzerkonto, und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt wurde
- an Bevollmächtigte, die ihre Empfangsvollmacht noch nicht elektronisch übermitteln, etwa über die Kammervollmachtsdatenbank oder die Vollmachtsdatenbank der Steuerverwaltung
Dazu kommt eine Einschränkung bei den Steuerarten. Elektronisch bekannt gegeben werden bundesweit derzeit nur Bescheide zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftsteuer. Umsatzsteuerbescheide und Feststellungsbescheide bleiben aus technischen Gründen vorerst außen vor.
Für eine Personengesellschaft, deren Gewinn gesondert festgestellt wird, ändert sich 2027 daher zunächst wenig. Die Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter laufen dagegen über das Portal.
Postalische Bekanntgabe in ELSTER beantragen
Den Antrag stellen Sie in Mein ELSTER unter dem Menüpunkt „Bekanntgabe verwalten“. Er ist einmalig oder dauerhaft möglich und wirkt nur für die Zukunft. Wirksam wird er erst, wenn er der Finanzbehörde zugeht.
Maßgeblich ist, dass der Antrag zum Zeitpunkt der Bereitstellung zum Datenabruf vorliegt. Ein Antrag, der einen Tag später eingeht, greift für diesen Bescheid nicht mehr.
Antrag und Widerruf können Sie je Steuernummer nur einheitlich ausüben. Sie können also nicht den Einkommensteuerbescheid auf Papier und den Gewerbesteuerbescheid elektronisch verlangen, wenn beide unter derselben Steuernummer laufen. Verwalten lassen sich im ELSTER-Konto die eigene Steuernummer, die gemeinsame Steuernummer bei Zusammenveranlagung und die Steuernummer einer Gesellschaft.
Was für Ehegatten und Lebenspartner gilt
Stellt bei gemeinsamer Bekanntgabe einer der Beteiligten den Antrag, geht der Bescheid postalisch an die gemeinsame Anschrift. Eine Einzelbekanntgabe an beide löst dieser Antrag nicht aus. Wer den Bescheid getrennt zugestellt haben möchte, muss das gesondert nach § 122 Absatz 7 Satz 3 AO beantragen.
Wenn wir als Kanzlei Ihre Bescheide empfangen
Liegt uns eine elektronische Empfangsvollmacht vor, laufen die Bescheide ab 2027 in unser Postfach, ohne dass jemand einwilligen muss. Den Antrag auf postalische Bekanntgabe können wir für die mit einer Vollmacht verknüpften Steuernummern ebenfalls nur einheitlich stellen. Wir gehen die betroffenen Mandate bis zum Jahresende durch und melden uns dazu. Womit wir Unternehmen sonst begleiten, steht unter Leistungen, Ansprechpartner finden Sie an den Standorten Tübingen und Pliezhausen.
Wenn der Bescheid trotz Antrag digital kommt
Überschneidet sich Ihr Antrag zeitlich zu eng mit der Bereitstellung, kann ihn das Finanzamt nicht mehr berücksichtigen. Dann gelten die Regeln für die Form, in der tatsächlich bekannt gegeben wurde, also für die Bereitstellung zum Datenabruf.
Haben Sie den Bescheid im Vertrauen auf die Post nicht oder verspätet abgerufen und deshalb eine Frist versäumt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Den Antrag müssen Sie innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses stellen und die versäumte Handlung nachholen.
Was Sie bis Ende 2026 erledigen sollten
- Prüfen Sie, ob für Ihre Steuernummern ein aktives ELSTER-Nutzerkonto besteht. Ohne Konto bleibt 2027 zunächst alles wie bisher.
- Entscheiden Sie, ob Sie den Bescheid elektronisch oder auf Papier haben möchten. Eine alte Nichteinwilligung trägt Sie nicht ins Jahr 2027.
- Stellen Sie bei Bedarf den Antrag auf postalische Bekanntgabe rechtzeitig vor der ersten Veranlagung 2027, nicht erst im Frühjahr.
- Hinterlegen Sie eine E-Mail-Adresse, die werktäglich gelesen wird, und klären Sie im Betrieb, wer die Benachrichtigung öffnet.
Häufige Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2027
Ab wann kommt der Steuerbescheid digital?
Für Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2026 erlassen werden. Im Jahr 2026 gilt weiter das alte Verfahren mit ausdrücklicher Einwilligung. Praktisch trifft die Umstellung damit die Veranlagungen, die ab Anfang 2027 bearbeitet werden.
Bekomme ich ohne ELSTER-Konto weiter Post?
Ja. Ohne aktives ELSTER-Nutzerkonto gibt das Finanzamt den Bescheid auch 2027 postalisch bekannt, und zwar ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Dasselbe gilt, wenn Ihr Bevollmächtigter die Empfangsvollmacht noch nicht elektronisch übermittelt.
Wie widerspreche ich dem digitalen Steuerbescheid?
Einen Widerspruch gibt es hier nicht. Das Verfahren heißt Antrag auf postalische Bekanntgabe nach § 122a Absatz 2 AO und wird in Mein ELSTER unter „Bekanntgabe verwalten“ gestellt. Er wirkt nur für die Zukunft und muss vor der Bereitstellung des jeweiligen Bescheids vorliegen.
Wann gilt ein elektronischer Steuerbescheid als bekannt gegeben?
Am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf. Der Tag, an dem Sie die Benachrichtigungsmail lesen oder den Bescheid herunterladen, spielt keine Rolle. Im Zweifel muss die Behörde den Zeitpunkt der Bereitstellung nachweisen.
Gilt das auch für Umsatzsteuerbescheide?
Nein. Die elektronische Bekanntgabe läuft bundesweit derzeit nur für die Einkommensteuer sowie die Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Umsatzsteuerbescheide und Feststellungsbescheide werden aus technischen Gründen weiterhin postalisch bekannt gegeben.
Autor: KOST Steuerberatungsgesellschaft mbH
Stand: 02.09.2026
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihren konkreten Fall prüfen lassen möchten.